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   BVerfG, 24.08.2022 - 2 BvR 257/21   

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BVerfG, 24.08.2022 - 2 BvR 257/21 (https://dejure.org/2022,24513)
BVerfG, Entscheidung vom 24.08.2022 - 2 BvR 257/21 (https://dejure.org/2022,24513)
BVerfG, Entscheidung vom 24. August 2022 - 2 BvR 257/21 (https://dejure.org/2022,24513)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigungserklärung wegen erfolgreicher Landesverfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 34a Abs 3 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, Art 91 Abs 1 Verf BY
    Anordnung der Auslagenerstattung sowie Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung

  • Wolters Kluwer

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung

  • rewis.io

    Anordnung der Auslagenerstattung sowie Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Auslagenerstattung sowie Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung

  • rechtsportal.de

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung

  • datenbank.nwb.de

    Anordnung der Auslagenerstattung sowie Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die erfolgreiche Landesverfassungsbeschwerde - und die dadurch erledigte Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 3703
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2022 - 2 BvR 257/21
    So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall - falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind - davon ausgegangen werden kann, dass sie deren Begehren selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).

    Durch seine Entscheidung hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof als Teil der öffentlichen Gewalt des Freistaates hinsichtlich des Beschlusses des Oberlandesgerichts München vom 1. Dezember 2020 zu verstehen gegeben, dass er das verfassungsrechtliche Begehren des Beschwerdeführers selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2022 - 2 BvR 257/21
    So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall - falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind - davon ausgegangen werden kann, dass sie deren Begehren selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).

    Durch seine Entscheidung hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof als Teil der öffentlichen Gewalt des Freistaates hinsichtlich des Beschlusses des Oberlandesgerichts München vom 1. Dezember 2020 zu verstehen gegeben, dass er das verfassungsrechtliche Begehren des Beschwerdeführers selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).

  • BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 2554/06
    Auszug aus BVerfG, 24.08.2022 - 2 BvR 257/21
    Besondere Anhaltspunkte, die trotz der stattgebenden Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gegen die Billigkeit der Auslagenerstattung sprechen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Dezember 2008 - 1 BvR 2554/06 -, juris), sind nicht ersichtlich.

    Der Umstand, dass durch die parallele Erhebung zweier Verfassungsbeschwerden zweimal Kosten entstanden sind, führt nicht dazu, dass die Auslagenerstattung in den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht als unbillig anzusehen ist (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Dezember 2008 - 1 BvR 2554/06 -, juris).

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2022 - 2 BvR 257/21
    Im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung über die Auslagenerstattung nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2018 - 2 BvR 2767/17 -, Rn. 13).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 1122/90

    Erstattung der notwendigen Auslagen bei Erledigterklärung der

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2022 - 2 BvR 257/21
    Für die Entscheidung, ob dieses sowohl durch das Grundgesetz (Art. 103 Abs. 1 GG) wie durch die Verfassung des Freistaats Bayern (Art. 91 Abs. 1 BV) gewährleistete Grundrecht verletzt ist, gelten die gleichen verfassungsrechtlichen Maßstäbe (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 1992 - 2 BvR 1122/90 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 382/83

    Auslagenerstattung bei Erledigung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens infolge

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2022 - 2 BvR 257/21
    Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners die Ausnahme von dem Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen (vgl. BVerfGE 49, 70 ) dar (vgl. BVerfGE 66, 152 ).
  • BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77

    Untersuchungsgegenstand

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2022 - 2 BvR 257/21
    Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners die Ausnahme von dem Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen (vgl. BVerfGE 49, 70 ) dar (vgl. BVerfGE 66, 152 ).
  • BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 2952/08

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur objektiven

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2022 - 2 BvR 257/21
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfGK 20, 336 ).
  • BVerfG, 29.05.2018 - 2 BvR 2767/17

    Nichtannahme einer nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2022 - 2 BvR 257/21
    Im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung über die Auslagenerstattung nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2018 - 2 BvR 2767/17 -, Rn. 13).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2022 - 2 BvR 257/21
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfGK 20, 336 ).
  • VerfGH Bayern, 09.11.2021 - 23-VI-21

    Gehörsverletzung durch zivilgerichtliche Entscheidung

  • BVerfG, 24.08.2023 - 1 BvQ 8/22

    Anordnung der Auslagenerstattung und Gegenstandswertfestsetzung

    bb) Besondere Anhaltspunkte, die trotz der stattgebenden Entscheidung des Oberlandesgerichts gegen die Billigkeit der Auslagenerstattung sprächen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Dezember 2008 - 1 BvR 2554/06 -, Rn. 18; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2021 - 2 BvR 220/21 -, Rn. 8; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2022 - 2 BvR 257/21 -, Rn. 7; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Februar 2023 - 2 BvR 533/22 -, Rn. 4; vom 24. März 2023 - 2 BvR 431/22 -, Rn. 4), etwa, dass die Verfassungsbeschwerde vom Zeitpunkt ihrer Einlegung an unzulässig gewesen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2020 - 1 BvR 1977/20 -, Rn. 3), sind nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 24.08.2023 - 1 BvR 614/20

    Erfolgreicher Antrag auf Anordnung der Auslagenerstattung nach

    bb) Besondere Anhaltspunkte, die trotz der stattgebenden Entscheidung des Landesverfassungsgerichts gegen die Billigkeit der Auslagenerstattung sprächen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Dezember 2008 - 1 BvR 2554/06 -, Rn. 18; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2021 - 2 BvR 220/21 -, Rn. 8; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2022 - 2 BvR 257/21 -, Rn. 7; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Februar 2023 - 2 BvR 533/22 -, Rn. 4; vom 24. März 2023 - 2 BvR 431/22 -, Rn. 4), etwa, dass die Verfassungsbeschwerde vom Zeitpunkt ihrer Einlegung an unzulässig gewesen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2020 - 1 BvR 1977/20 -, Rn. 3), sind nicht ersichtlich.
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